Situative Winterreifenpflicht gilt nicht für Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft

Fast alle Fahrzeugklassen und –typen müssen in Deutschland auf Winterreifen fahren, wenn es das Wetter erfordert. Doch Land- und Forstmaschinen, Multi-Purpose-Trucks (MPT) wie der UNIMOG und Spezialfahrzeuge, für die es keine passenden Profile gibt, sind von dieser Pflicht ganz oder teilweise ausgenommen.

Mit dem Einzug der kalten Jahreszeit rückt die Frage nach der richtigen Bereifung für Fahrzeuge in den Fokus. In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht, die besagt, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit geeigneten Reifen – gekennzeichnet durch das 3PMFS-Symbol – gefahren werden darf. Die situative Winterreifenpflicht erfüllen zudem Reifen, die eine Professional-Off-Road-Kennung („P.O.R.“) oder eine MPT-Kennung tragen, wie sie etwa im Winterdienst im kommunalen Einsatz Verwendung finden.

Doch für welche Fahrzeuge gilt diese Regelung, und welche Ausnahmen gibt es speziell für die Landwirtschaft?

Ausnahmen für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Für die Landwirtschaft gibt es erfreuliche Nachrichten: Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen. Der Grund liegt in der speziellen Bereifung dieser Fahrzeuge. Traktoren und ähnliche Maschinen sind in der Regel mit grobstolligen Reifen ausgestattet, die auch bei winterlichen Bedingungen ausreichend Grip bieten. Zusätzlich stärkt das hohe Eigengewicht der Fahrzeuge den Kontakt zum Grund. Daher sieht der Gesetzgeber im Agrarsektor keine Notwendigkeit für spezielle Winterreifen. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für Spezialfahrzeuge, für die bauartbedingt keine passenden Pkw-, Llkw- oder Lkw-Winterreifen verfügbar sind.

 

Winterreifen für landwirtschaftliche Fahrzeuge?

Auch wenn die meisten landwirtschaftlichen Fahrzeuge und Maschinen von der Winterreifenpflicht ausgenommen sind, verlangen typische Wintereinsätze wie der Transport von Tierfutter oder das Räumen von Wegen verlangt den Maschinen einiges ab. Manche Landwirte und auch Lohnunternehmer rüsten zudem in der Winterzeit ihre Traktoren mit Schneeschiebern zu Räumfahrzeugen um und arbeiten für Kommunen oder Privatkunden als Dienstleister. Auch diese Fahrzeuge dürfen auf normalen Traktorprofilen mit Ackerstollen gefahren werden

Allerdings bieten sich in diesen Einsatzszenarien spezielle Winterreifen bzw. Kommunalreifen für Traktoren an. Sie verfügen über ein angepasstes Profil und Gummimischungen, die auch bei niedrigen Temperaturen elastisch und gripstark bleiben.

Wintertaugliche Profile

Reminder: Dieses Symbol kennzeichnet Winterreifen

Als Winterreifen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gelten Reifen, die mit dem Alpine-Symbol (drei Berggipfel plus Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Dieses Symbol bestätigt, dass der Reifen den Anforderungen für winterliche Straßenverhältnisse entspricht. Reifen mit der reinen M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) erfüllen diese Anforderungen nicht mehr und sind seit dem 1. Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen zugelassen.

Welche Fahrzeuge sind von der situativen Winterreifenpflicht betroffen?

Die situative Winterreifenpflicht betrifft im Wesentlichen folgende Fahrzeugklassen:

  • Klasse M1: Pkw, SUV, Vans, Geländefahrzeuge, Wohnmobile und Busse mit bis zu 8 Sitzplätzen.
  • Klasse M2: Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen und bis zu 5 t zulässiger Gesamtmasse sowie Wohnmobile.
  • Klasse M3: Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen und über 5 t zulässiger Gesamtmasse.
  • Klasse N1: Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis zu 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
  • Klasse N2: Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 3,5 t und bis zu 12 t zulässiger Gesamtmasse.
  • Klasse N3: Fahrzeuge zur Güterbeförderung von mehr als 12 t zulässiger Gesamtmasse.

Wichtig zu beachten ist, dass der Gesetzgeber ausdrücklich von Kraftfahrzeugen spricht, nicht von Anhängern.

Situative Winterreifenpflicht für Trecker & Co. auf einen Blick

Während die situative Winterreifenpflicht für viele Fahrzeugklassen gilt, können Landwirte aufatmen: Ihre Nutzfahrzeuge sind aufgrund der speziellen Bereifung von dieser Regelung ausgenommen. Doch auch für Traktor & Co. gibt es angepasste Profile für eine noch sicherere Fahrt durch die kalte Jahreszeit.

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