Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Bohnenkamp SE (Stand Juli 2026)
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der BOHNENKAMP SE (Stand April 2026)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend "AGB") der BOHNENKAMP SE, Dieselstr. 14, 49076 Osnabrück, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Osnabrück unter HRB 220519, Vorstand: Gregor Rüth (Vorsitz) und Michael Rieken, USt.-Identifikationsnummer: DE 117662020 (nachfolgend „BOHNENKAMP" oder „wir“), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) mit BOHNENKAMP als Verkäufer hinsichtlich der von BOHNENKAMP vertriebenen Waren abschließt.
Dies gilt auch für Bestellungen im Online-Shop von BOHNENKAMP. Der Kunde bestätigt dies mit seiner Registrierung und im Rahmen der Bestellung im Online-Shop.
2. Angebote und Vertragsabschlüsse, die nicht über den Online-Shop erfolgen
2.1. Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend.
2.2. Aufträge, auch die unseren Vertretern und Reisenden erteilten, werden unbeschadet der Rechtsverbindlichkeit für den Kunden erst mittels und nach Maßgabe unserer Auftragsbestätigung für uns rechtsverbindlich. Die Auftragsbestätigung soll schriftlich erfolgen.
2.3. Auftragsbestätigungen, Nebenabreden, Änderungen sowie mündliche und fernmündliche Abmachungen werden von uns schriftlich und ausdrücklich bestätigt.
2.4. Für alle unsere Verkäufe und sonstigen Lieferungen und Leistungen gelten aus-schließlich die nachfolgenden AGB. Etwaige abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden verpflichten uns nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Bedingungen gilt insbesondere nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Derartigen abweichenden Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2.5. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
2.6 Soweit nicht anders angegeben, gelten die Regelungen in diesen Bedingungen für Bestellungen über den Online-Shop und für solche, die außerhalb des Online-Shops abgegeben werden, gleichermaßen.
3. Angebote und Vertragsabschlüsse über den Online-Shop, Zahlungsmöglichkeiten
3.1. Es können Bestellungen über den Online-Shop erfolgen, nachdem der Kunde von uns Zugangsdaten erhalten hat. Hierfür muss das Formular „Neukundenregistrierung“ auf der Website unseres Online-Shops unter [www. https://onlineshop.bohnenkamp.de]ausgefüllt werden. Das Anlegen eines Zugangs zum Online-Shop durch den Kunden selbst ist nicht möglich. Notwendige Anpassungen wie Adressänderungen sind uns durch den Kunden unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf Anlage eines Kundenkontos. Der Kunde stellt nur einen Personenkontakt her und kann selbst keine Kundennummer bestimmen. Die Kundennummer wird dem Kunden von BOHNENKAMP zugeteilt. Die Anmeldung erfolgt mit der E-Mail-Adresse des Kunden, dessen Passwort und der Kundennummer.
3.2. Der Kunde kann über das eigene Kundenkonto aus unserem Sortiment Produkte auswählen. Firmenkunden können für ihre Filialen jeweils eigene Kundenkonten anlegen, über die sie bei uns bestellen können. Die Zentraleinkäufer dieser Firmenkunden können sich für die unterschiedlichen Filialen einloggen und bestellen für die ausgewählte Filiale. Die ausgewählten Produkte kann der Kunde über den Button „In den Warenkorb“ in den Warenkorb legen und danach verbindlich bestellen. Über den Button „Expresskauf“ kann der Kunde den Warenkorb überspringen und direkt in den Kassenbereich (Check-out-Bereich) gelangen und dort verbindlich bestellen. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
Wir schicken daraufhin dem Kunden eine Auftragsbestätigung zu, in welcher die Bestellung nochmals aufgeführt wird. Der Vertrag kommt durch die Abgabe der Auftragsbestätigung durch uns zustande. In dieser Auftragsbestätigung, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Die AGB stehen auf der Homepage www. Bohnenkamp.de zum Download bereit.
3.3. Die Preise im Online-Shop verstehen sich zusätzlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. In der versandten Auftragsbestätigung wird die gesetzliche Umsatzsteuer angegeben.
3.4. Der Versand erfolgt nach Wahl des Kunden per Paketdienst, Spedition, Nachtversand (Expressversand) oder durch Selbstabholung vor Ort. Die Versandkosten werden auf der Website des Online-Shops angegeben. Wenn der Nachtversand (Expressversand) von dem Kunden ausgewählt wird, werden die Versandkosten erst nach Bestelleingang auftragsbezogen (Distanz, Gewicht der Ware) berechnet. Das Versandrisiko trägt der Kunde.
3.5. Die Zahlungsmöglichkeit (Rechnung oder Vorkasse) wird von uns für den Kunden hinterlegt.
4. Weitere Dienstleistungen (Pressen / PU-Filling)
4.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, uns Felgen zu liefern (Beistellung), die wir mit einem Vollgummireifen aus unserem Bestand ausstatten und hieraus ein Rad pressen und montieren. An dem hergestellten Rad erwerben wir und der Kunde Miteigentum zu gleichen Teilen. Der Kunde erwirbt das alleinige Eigentum an dem Rad mit vollständiger Bezahlung unserer Vergütung für die Herstellung und Montage.
4.2. Der Kunde hat des Weiteren die Möglichkeit, ein in seinem Eigentum stehendes Rad an uns zu liefern (Beistellung) und uns zu beauftragen, dieses Rad zu demontieren und den alten Reifen zu entsorgen. Wir werden sodann mit einem Vollgummireifen aus unserem Bestand und der von dem Kunden angelieferten Felge ein neues Rad pressen und montieren. An dem hergestellten Rad erwerben wir und der Kunde Miteigentum zu gleichen Teilen. Der Kunde erwirbt das alleinige Eigentum an dem Rad mit vollständiger Bezahlung unserer Vergütung für die Demontage und Entsorgung des alten Reifens sowie für die Herstellung und Montage des neuen Rades.
4.3. Falls uns der Kunde alle Komponenten für die Herstellung liefert, werden wir hieraus ein neues Rad pressen und montieren. Das neue Rad steht im Eigentum von BOHNENKAMP (§ 950 BGB). Mit vollständiger Bezahlung unserer Vergütung für die Herstellung und Montage des neuen Rades geht das Eigentum an diesem auf den Kunden über. Die Übertragung des Eigentums stellt die Entschädigung für den Rechtsverlust im Sinne des § 951 BGB dar.
4.4. Beauftragt uns der Kunde mit Befüllung eines Rades mit PU (Polyurethan), so verbleibt das Eigentum an dem Rad bei dem bisherigen Eigentümer. Sollte der Kunde Eigentümer des Rades sein, so steht uns bis zur vollständigen Bezahlung unserer Vergütung für die Befüllung ein Zurückbehaltungsrecht an dem befüllten Rad zu.
4.5. Unsere Haftung für Schäden an Beistellungen richtet sich nach den Regelungen in Ziffer 11.
4.6. Falls die Einlagerung von Beistellungen oder Rädern, die unter den Voraussetzungen der Ziffern 4.1. bis 4.5. hergestellt bzw. befüllt wurden, erforderlich wird, so wird ggf. ein Lagergeld von EUR 10,00 zzgl. Umsatzsteuer pro Kalendertag und Felge bzw. Rad fällig, falls vereinbart.
5. Preise
5.1. Die in Preislisten, Angeboten, Auftragsbestätigungen usw. genannten Preise sind keine Festpreise. Es werden jeweils die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Voranschläge für Reparaturen werden so genau wie möglich aufgestellt, sind aber immer unverbindlich.
5.2. Die Preise verstehen sich auch bei Bestellungen außerhalb des Online-Shops in Euro zuzüglich Umsatzsteuer in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe und gelten für Lieferung ab Lager oder ab Werk ausschließlich Verpackung.
5.3. Ist keine frachtfreie Lieferung vereinbart, geht die Fracht zu Lasten des Kunden. Anderenfalls tragen wir die Frachtkosten.
5.4. Eine etwaige Änderung von Materialbeschaffungskosten, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten nach Vertragsschluss dürfen wir in unseren Preisen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) berücksichtigen, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mindestens 6 Wochen liegt. Die Kostenänderungen sind dem Kunden auf Verlangen darzulegen.
6. Lieferungen und Gefahrübergang
6.1. Die Versandart liegt in unserem Ermessen, wenn keine besondere Versandart ausdrücklich vereinbart ist. Der Versand erfolgt, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Kunden.
6.2. Versicherung erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen und auf Kosten des Kunden.
6.3. Verpackung wird selbstkostend berechnet und bei freier Rücksendung innerhalb von drei Wochen zu zwei Dritteln des berechneten Wertes wieder gutgeschrieben, wenn sie in einwandfreiem Zustand bei uns eingeht.
6.4. Angegebene Lieferzeiten oder Liefertermine sind stets unverbindlich und annähernd.
6.5. Lieferzeiten beginnen erst ab Auftragsbestätigung und Klärung sämtlicher technischer Vorfragen zu laufen.
6.6. Die Einhaltung der angegebenen oder vereinbarten Lieferzeiten setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und den rechtzeitigen Eingang sämtlicher Unterlagen, die von dem Kunden beizubringen sind.
6.7. Werden Lieferfristen um mehr als vier Wochen überschritten, so kann der Kunde den Rücktritt für den Fall erklären, dass auch innerhalb einer Nachfrist von vier Wochen eine Lieferung nicht erfolgt ist.
6.8. Wenn Ereignisse höherer Gewalt, wie Kriegs- oder Ausnahmezustand, behördliche Verfügungen, Unruhen, Verkehrsstörungen oder Wagenmangel, Ausstände oder Aussperrungen, Betriebsstörungen, Materialmangel oder staatliche Maßnahmen im Rahmen der Bekämpfung einer Pandemie bei uns oder unseren Zulieferern oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, die Lieferung unmöglich machen, verzögern oder wesentlich erschweren, sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Dieses Recht haben wir auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines etwa bereits vorhandenen Lieferverzuges eintreten. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Rechte wegen Unmöglichkeit der Erbringung seiner Leistungspflichten uneingeschränkt zu.
6.9. Teillieferungen sind uns gestattet, sofern dies ausdrücklich vereinbart ist.
6.10. Die Einhaltung und Erfüllung unserer Liefer- und Leistungspflichten setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Selbstbelieferung an uns voraus.
6.11. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung iHv 5% des Nettobestellwertes pro Kalendertag, jedoch maximal 15%, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Zahlungsansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist. Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht verbunden.
6.12. Mit der Übergabe der zu liefernden Waren an den Kunden, den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Unternehmung, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, des Lagers oder der Niederlassung geht die Gefahr auf den Kunden über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Transportschäden sind – unbeschadet der Regelungen unter Ziffer 9.1 - sofort auf dem Lieferschein zu vermerken und bei Bahn- und Postversand zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen bahn- bzw. postamtlich feststellen zu lassen. Transportversicherung decken wir nur bei besonderem Auftrag auf Kosten des Kunden.
7. Sicherungen – Eigentumsvorbehalt
7.1. Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns zustehenden Ansprüche unser Eigentum (Vorbehaltsware).
7.2. Der Kunde ist berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen seines Betriebes ordnungsgemäß zu be- oder verarbeiten. Vorbehaltsware be- oder verarbeitet der Kunde für uns, ohne dass uns daraus Verpflichtungen erwachsen. Wir gelten als Hersteller der durch Be- oder Verarbeitung entstehenden Zwischen- oder Enderzeugnisse und behalten oder erwerben das Eigentum an ihnen.
7.3. Findet eine Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Sachen statt, so entsteht ein Miteigentum für uns an der neuen Sache, und zwar im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu dem Wert der anderen verarbeiteten Ware zur Zeit der Verarbeitung. Durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung der gelieferten Sachen mit anderen Sachen möglicherweise entstandenes Eigentum oder Miteigentumsanteile überträgt der Kunde schon jetzt auf uns. Er wird die Sachen für uns mit kaufmännischer Sorgfalt verwahren.
7.4. Ziffer 7.2. und 7.3. gelten auch dann, wenn die neuen Erzeugnisse wertvoller sind als die verarbeiteten Waren, doch dient die verarbeitete Ware zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes unserer unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren.
7.5. a) Der Kunde darf die von uns gelieferten Waren und uns gehörende Sachen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsvertrieb weiterveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, sind ohne unsere Zustimmung nicht zulässig. Die Zustimmung soll schriftlich erteilt werden.
b) Im Falle der Weiterveräußerung der Sachen oder der aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstandenen Sachen hat der Kunde mit seinen Abnehmern Vereinbarungen dahin zu treffen, dass das Eigentum an den Sachen auch im Falle der Be- oder Verarbeitung durch die Abnehmer immer bei uns verbleibt, während der Be- oder Verarbeiter Verwahrer ist. Das gilt für Sachen, an denen uns gem. Ziffer 7.3. Eigentum oder Miteigentum entsteht, entsprechend.
c) Von dem Zeitpunkt ab, in dem wir eine Weiterveräußerung untersagen, hat sie zu unterbleiben.
7.6. a) Die dem Kunden aus der Weiterveräußerung der von uns gelieferten Sachen und der aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen sowie aus einem sonstigen diese Sachen betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Kunde heute schon in Höhe des Wertes der Sachen, im Falle vorheriger Be- oder Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Sachen in Höhe des Wertes der be- oder verarbeiteten Vorbehaltsware, an uns ab, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Sachen an einen oder mehrere Abnehmer, ob sie einzeln oder zusammen mit anderen Sachen verkauft werden. Das gilt für Sachen, an denen uns gem. Ziffer 7.3. Eigentum oder Miteigentum entsteht, entsprechend. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden in der jeweiligen Höhe.
b) Der Kunde darf bis auf Widerruf die an uns abgetretenen Forderungen einziehen, er hat sie jedoch sofort an uns abzuführen, soweit unsere Forderungen fällig sind. Im Übrigen hat er die an uns abgetretenen Forderungen gesondert zu buchen und bei Einzug gesondert aufzubewahren, soweit sie nach Vorstehendem noch nicht an uns abzuführen sind.
c) Wir selbst werden von unserem Einziehungsrecht so lange keinen Gebrauch machen, als der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß erfüllt.
7.7. Wir verpflichten uns, die uns hiernach zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
7.8. Der Eigentumsvorbehalt nach diesen Bestimmungen bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
7.9. Im Falle des Zugriffs Dritter auf von uns gelieferte Waren, Sachen, an denen uns Eigentum oder Miteigentum zusteht, oder uns zustehende Forderungen hat der Kunde uns sofort zu benachrichtigen, den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen und uns die Unterlagen zur Verfügung zu stellen, aufgrund derer wir unsere Rechte geltend machen können.
7.10. Der Kunde ist verpflichtet, unsere unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Diebstahl, Feuer und Wasser zu versichern.
8. Zahlungen
8.1. Lieferungen erfolgen gegen Rechnung oder Vorkasse.
8.2. Für ein Zahlungsziel bedarf es jeweils besonderer Vereinbarungen. Die Vereinbarung soll schriftlich festgehalten werden.
8.3. Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten. Als Zahltag gilt der Tag, an dem wir über die Zahlung verfügen können. Wenn Skonto vereinbart wurde, so wird dieser nur gewährt, wenn die Zahlung in bar innerhalb der vereinbarten Frist für uns verfügbar ist und wenn alle älteren Forderungen bereits bezahlt sind.
8.4. Wechsel und Schecks werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert.
8.5. Zahlungsverzug berechtigt uns, alle Lieferungen zurückzuhalten.
8.6. Gegenüber unseren Forderungen ist Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
8.7. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig. Wir können sofortige Barzahlung oder Herausgabe bereits gelieferter Ware verlangen. Für noch zu liefernde Ware können wir dann nach unserer Wahl Vorauszahlung oder Sicherstellung verlangen oder von dem Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Das Recht zum Rücktritt steht uns auch dann noch zu, wenn wir zunächst Vorauszahlung oder Sicherstellung verlangt haben und der Kunde innerhalb der von uns gesetzten Frist unserem Verlangen nicht nachgekommen ist.
8.8. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, von uns gelieferte Ware sowie Sachen, an denen uns aufgrund der Bestimmungen der Ziffer 7 dieser AGB Eigentums- oder Miteigentumsrechte zustehen, sofort abzuholen. Die abgeholten Sachen werden dem Kunden gutgeschrieben. Dabei legen wir die berechneten Preise zugrunde. Unser Gewinnausfall, die bei der Lieferung und durch die Rücknahme entstandenen Kosten sowie Wertverluste der Waren gegenüber dem Neuwert werden dem Kunden in Abzug gebracht. Sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Gewinnausfall und die Lieferungskosten niedriger liegen, können wir diese mit 25% des Warenpreises veranschlagen. In der Zurücknahme von Waren liegt ein Rücktritt von dem Kaufvertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.
8.9. Zahlt der Kunde nicht bei Fälligkeit den Kaufpreis und liegt kein Zahlungsverzug vor, sind wir berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber in Höhe von 5 % für das Jahr zu verlangen (§§ 353, 352 Abs. 2 HGB).
9. Mängelrüge und Gewährleistung
9.1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB nachgekommen ist. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Die Anzeige soll schriftlich erfolgen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige, die möglichst schriftlich erfolgen soll, unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels gemacht werden, anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern (§ 121 Abs. 1 BGB). Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Mitteilung der Anzeige.
9.2. Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel, die durch natürliche Abnutzung, abnutzungsbedingten Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Verwendung oder durch Nichtbeachtung der Verarbeitungs- und Verwendungshinweise entstehen. Wenn die Lieferung nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, Vorgaben usw. des Kunden erfolgt, übernimmt der Kunde das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.
9.3. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen (§ 439 Abs. 4 BGB) zu verweigern, bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben (§ 439 Abs. 5 BGB).
9.4. Die Nacherfüllung beinhaltet weder die Demontage der mangelhaften Sache noch die Montage einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zur Montage verpflichtet waren. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie Aus- und Einbaukosten nur im Falle des § 439 Abs. 3 BGB tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, haben wir gegen den Kunden Anspruch auf Ersatz der hierdurch entstandenen Kosten.
9.5. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung von dem Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde von dem Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe der Ziffern 9 und 11 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
9.6. Die Ansprüche und Rechte wegen eines Mangels der Waren kann der Kunde nur innerhalb einer Gewährleistungsfrist von zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware geltend machen, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist. Dies gilt nicht für Ansprüche und Rechte, die durch die grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung unserer Pflichten entstehen und nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen. Einer Pflichtverletzung durch uns steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
9.7. Nimmt der Kunde den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels entgegen, stehen ihm Mängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Entgegennahme vorbehält.
9.8. Überlässt der Kunde BOHNENKAMP bereits ausgelieferte Ware zur Prüfung einer Mängelrüge und stellt BOHNENKAMP keinen Mangel an der Ware fest, der zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs bereits vorhanden war, so hat der Kunde die Ware nach schriftlicher Aufforderung von BOHNENKAMP innerhalb von vier Wochen bei BOHNENKAMP abzuholen. Die Frist beginnt mit Zugang des Aufforderungsschreibens bzw. der entsprechenden E-Mail. Kommt der Kunde der Aufforderung zur Abholung nicht fristgerecht nach, so erklärt sich der Kunde bereits jetzt damit einverstanden, dass BOHNENKAMP die Ware fachgerecht entsorgen lässt. Der Kunde ist sich bewusst, dass dies die Zerstörung der Ware bedeutet. Sollte der Kunde mit der fachgerechten Entsorgung nicht einverstanden sein, so kann er innerhalb der vorgenannten Frist von vier Wochen unter der E-Mail-Adresse Service@bohnenkamp.de BOHNENKAMP hiervon in Kenntnis setzen. Hierbei sollte die Vorgangsnummer von BOHNENKAMP angegeben werden. Nach Ablauf der vierwöchigen Frist ist BOHNENKAMP gleichwohl berechtigt, die nicht abgeholte Ware zu entsorgen. Sollten dem Kunden Ansprüche wegen der Zerstörung der Ware unter den vorgenannten Voraussetzungen gegen BOHNENKAMP zustehen, wird BOHNENKAMP mit dem Anspruch auf Zahlung des Verwahrungsentgelts aufrechnen.
9.9. BOHNENKAMP behält sich vor, vom Kunden beigestellte Ware, die beschädigt oder stark verschmutzt ist, nicht anzunehmen oder angemessene Kosten für die Reinigung zu berechnen. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden.
10. Sonderbestimmungen, Rücknahme von Ware, Kundendienst
10.1. Als Muster eingesandte oder durch Instandsetzung oder Umänderung unbrauchbar gewordene oder ersetzte Teile werden verschrottet oder sonst wie entwertet, sofern nichts anderes ausdrücklich ausbedungen ist.
10.2. Für Sonderanfertigungen und Waren, die von uns nicht lagermäßig geführt werden (sogenannte ungängige Waren), besteht seitens des Kunden in jedem Falle Abnahmeverpflichtung.
10.3. Die Rücknahme von Waren erfolgt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen nach vorheriger Vereinbarung. Die Vereinbarung soll schriftlich festgehalten werden. Wird uns Ware ohne vorherige Vereinbarung zurückgesandt, so ist der Kunde damit einverstanden, dass wir entweder die Ware unverzüglich anderweitig verwerten und diese zu dem berechneten Preis gutschreiben, wobei 25% für Kosten und entgangenen Gewinn und außerdem evtl. Frachtauslagen in Abzug gebracht werden, oder nach unserer Wahl die Ware auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden und die uns entstandenen Kosten dem Kunden berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und entgangener Gewinn niedriger ausfielen als 25 % des Rücknahmewertes der Ware. Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht verbunden.
10.4. Ab dem 1. Dezember 2024 erheben wir für vereinbarte Rücklieferungen je zurückgelieferter Belegposition eine Handhabungspauschale von EUR 50,00, es sei denn, die Rücklieferung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Wareneingang bei dem Kunden. Die Vereinbarung über die Rücklieferung soll schriftlich festgehalten werden. Der Kunde hat die Frachtkosten zu tragen. Die Pauschale ist zu erheben, wenn der Kunde Ware storniert, die bereits ausgeliefert wurde; der Kunde Ware zurückgeben will, die nicht mehr benötigt wird; der Kunde falsch bestellt hat und diesen Umstand erst bei der Annahme bemerkt; der Kunde durch sein Verschulden zu große Mengen bestellt hat; oder aus anderen Gründen unberechtigt die Annahme verweigert. Ausgenommen von dieser Regelung sind Retouren von durch uns verschuldeten Falschlieferungen oder berechtigten Reklamationen des Kunden. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist. Eine Umkehr der Beweislast ist damit nicht verbunden.
10.5 BOHNENKAMP ist erreichbar unter der Adresse BOHNENKAMP SE, Dieselstr. 14, 49076 Osnabrück, Telefonnummer: 0541/12163-0,
E-Mail: onlineshop@bohnenkamp.de.
11. Ausschluss und Begrenzung der Haftung
11.1. Diese AGB enthalten abschließende Regelungen bezüglich unserer Haftung und Gewährleistung für unsere Waren und Pflichten und schließen sonstige Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche jeglicher Art und ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere wegen Pflichtverletzung aus einem Schuldverhältnis, aus unerlaubter Handlung und für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden aus.
11.2. Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 11.1. gilt nicht für den Fall der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Haftung für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - außer in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Eine Änderung der Beweislast zu Lasten des Kunden ist hiermit nicht verbunden.
11.3. Über den Einsatz der von uns gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen entscheidet der Kunde eigenverantwortlich. Sofern wir nicht spezifische Eigenschaften und Eignungen der Produkte für einen vertraglich bestimmten Verwendungszweck bestätigt haben, ist eine anwendungstechnische Beratung in jedem Fall unverbindlich. Für eine erfolgte oder unterbliebene Beratung, welche sich nicht auf die Eigenschaften oder Pfändbarkeit des gelieferten Produktes bezieht, haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 11.1 und 11.2.
11.4. Der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 11 gilt gegenüber Kunden, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
12.1. Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten einschließlich Klage im Wechsel- und Scheckprozess ist das zuständige Gericht am Sitz von BOHNENKAMP, sofern der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Auftragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
12.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.
12.3. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen voll wirksam.