Das neue EU-Reifenlabel auf einen Blick

Reifen, die seit dem 1. Mai 2021 vom Band rollen, müssen das neue EU-Label tragen. Die erweiterte Kennung zeigt Käufern unter anderem den Rollwiderstand, das Rollgeräusch und die Nasshaftung eines Profils an. Reifenhändler müssen das Label im Laden und in digitalen Medien bereitstellen.

Das neue EU-Reifenlabel ist seit dem 1. Mai dieses Jahres Pflicht für alle Reifen der Klassen C1 (PKW), C2 (LLKW) und C3 (LKW), sofern sie für eine Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h zugelassen sind. Für den Reifenhändler und den Verbraucher bietet das neue EU-Reifenlabel detailliertere Informationen als zuvor. Ziel ist es, mehr Reifen zu verkaufen, die weniger Schall emittieren und vor allem den Treibstoffverbrauch senken. So soll das neue EU-Reifenlabel einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten. Während der Übergangsphase dürfen Reifen, die vor dem 01. Mai 2021 produziert wurden, weiterhin das alte EU-Reifenlabel tragen und im Umlauf sein.

Das ist neu am neuen EU-Reifenlabel

Die Abstufungen der Nassbremswerte und des Rollwiderstandes werden neu geordnet. Zudem wird der Geräuschpegel mit einer genauen Dezibel-Angabe und den Geräuschklassen A, B oder C angegeben. Hinzu kommen zwei Symbole für Schneegriff (3PMSF) und Eisgriff. Endverbraucher können sich die individuellen Reifendaten über einen QR-Code aus der neuen EU-Datenbank EPREL herunterladen. Das ist komfortabel und erhöht die Transparenz im Verkauf. Aber es entstehen für Reifenhändler auch gewisse Pflichten.

Was das neue EU-Reifenlabel für Reifenhändler bedeutet

Informationspflicht

  • Der Endverbraucher muss vom Händler vor Ort oder am Telefon auf das EU-Label und die dargestellten Werte hingewiesen werden.
  • Das Label muss dem Endnutzer vor dem Verkauf entweder als analoge Kopie oder elektronisch ausgehändigt werden.
  • Das Label muss im stationären Handel am Point of Sale gut sichtbar am oder neben dem Reifen platziert sein.
  • Das Produktdatenblatt muss digital abrufbar sein und auf Anfrage auch in gedruckter Form bereitgestellt werden.
  • Ist der Reifen Teil einer Charge von mehreren identischen Reifen, so reicht ein einmaliges Labeling an der Charge aus; auch hier müssen die Informationen vor dem Verkauf zugänglich gemacht werden.

Angebotsgestaltung

  • Jegliches visuelles oder gedrucktes Werbematerial für einen bestimmten Reifentyp muss die jeweilige Reifenkennzeichnung in ihrer grafischen Form enthalten. Ist der Preis des Reifens angegeben, muss die Reifenkennzeichnung in der Nähe der Preisangabe gezeigt werden.
  • Bei visuellem Werbematerial im Internet für einen bestimmten Reifentyp können die Händler die Reifenkennzeichnung mittels einer geschachtelten Anzeige, etwa per Mouse-over-Effekt, bereitstellen.
  • In einer Produktliste reicht es aus, die jeweiligen Leistungssymbole und die ausgewiesenen Label-Werte anzugeben.
  • Bei Angeboten per E-Mail o. ä. reicht ein Link zu den jeweiligen Artikeldaten in der EPREL-Datenbank.
  • Bei der Rechnungstellung wird empfohlen den Link zur EPREL-Datenbank für jeden Artikel zu vermerken.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Flyer als Download

EPREL-Datenbank

Infoseite EU-Reifenlabel